Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.01.2020 OR TIE/001/2020 |
Beschluss: | beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 8, Nein: keine, Enthaltungen: keine |
Vorlage: | 0006/20 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Drucksache 119 KB |
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für
die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt
Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und
bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1b der Ortsteilverfassung
verwendet.
Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.