Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i. V. m § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für die Ausstattung des Bürgerhauses finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR für zur Verfügung gestellt.

Die finanziellen Mittel können für Teegläser und Transportmöglichkeiten für diese verwendet werden. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.