Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Zusätzlich zum Beschluss 2015/19 vom 21.10.2019 werden entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Erwerb von Beamern, Deckenhalterung), weitere finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR, zur Verfügung gestellt.