Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 (d) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel in Höhe von 465,88 EUR, für bereits stattgefundene Seniorennachmittage zur Verfügung gestellt.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.