Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom

22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unter-haltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1 b der Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der Bestätigung des Haushaltes verwendet.

Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungs-ordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landes-hauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.

Auch bereits getätigte Einkäufe vor der Beschlussfassung sollen berücksichtigt werden.