Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan TIE630 "Wohnen Am Weißbach", beschlossen am 09.03.2017 (Beschluss-Nr. 1172/16) und bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 7 am 21.04.2017, wird geändert.

 

Mit dem Bebauungsplan werden analog zum Aufstellungsbeschluss vom 09.03.2017 folgende Planungsziele angestrebt:

 

-       Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes für familienfreundliche Wohnformen auf großzügigen Grundstücken,

-       Zulässigkeit von Einfamilienhäusern (Einzelhäuser) in zweigeschossiger Bauweise auf großzügig dimensionierten Grundstücken und Schaffung eines grünen Ortsrandes durch Festsetzung von privaten Grünflächen im Norden des Baugebietes als Abgrenzung zu angrenzenden Nutzungen,

-       Erhaltung bzw. fachgerechte Wiederherstellung und Ergänzung der ortsbildprägenden bestehenden Natursteinmauer zur Straße Am Weißbach,

-       Festsetzung von Erschließungsanlagen und Umweltschutzmaßnahmen,

-       Sicherung einer Erweiterungsfläche für den Friedhof durch Einbeziehung der Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Festsetzung als öffentliche Grünfläche entsprechender Zweckbestimmung und

-       Sicherung der bestehenden Kindertagesstätte vor Umnutzung durch Einbeziehung der bisher genutzten Flächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Festsetzung einer entsprechenden Gemeinbedarfsfläche.

 

02

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

03

Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB i.V.m. § 13b BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes TIE630 im Wege der Berichtigung angepasst werden.