Sitzung: 20.11.2019 StR/II 003/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1946/19
Beschluss
01
Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan TIE630
"Wohnen Am Weißbach", beschlossen am 09.03.2017 (Beschluss-Nr.
1172/16) und bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 7 am 21.04.2017, wird geändert.
Mit dem Bebauungsplan werden analog zum Aufstellungsbeschluss vom
09.03.2017 folgende Planungsziele angestrebt:
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes für
familienfreundliche Wohnformen auf großzügigen Grundstücken,
-
Zulässigkeit
von Einfamilienhäusern (Einzelhäuser) in zweigeschossiger Bauweise auf
großzügig dimensionierten Grundstücken und Schaffung eines grünen Ortsrandes
durch Festsetzung von privaten Grünflächen im Norden des Baugebietes als
Abgrenzung zu angrenzenden Nutzungen,
-
Erhaltung
bzw. fachgerechte Wiederherstellung und Ergänzung der ortsbildprägenden
bestehenden Natursteinmauer zur Straße Am Weißbach,
-
Festsetzung
von Erschließungsanlagen und Umweltschutzmaßnahmen,
-
Sicherung
einer Erweiterungsfläche für den Friedhof durch Einbeziehung der Fläche in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Festsetzung als öffentliche Grünfläche
entsprechender Zweckbestimmung und
-
Sicherung
der bestehenden Kindertagesstätte vor Umnutzung durch Einbeziehung der bisher
genutzten Flächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Festsetzung
einer entsprechenden Gemeinbedarfsfläche.
02
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt.
03
Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB i.V.m. § 13b BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes TIE630 im Wege der Berichtigung angepasst werden.