Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der rechtskräftige Bebauungsplan ANV423 "Entwicklungsmaßnahme Nordhäuser Straße Wohnquartier Nord" soll geändert werden.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-     Änderung des Mischgebietes MI4 in eine Gemeinbedarfsfläche – Schule und ein eingeschränktes Gewerbegebiet

-     Regelung von Art und Maß der baulichen Nutzung

-     Untersuchung und Sicherung möglicher betroffener Umweltbelange, z.B. Lärm- und Artenschutz

-     Sicherung der bestehenden Nutzungen und Regelung der Einzelhandelsnutzung

 

02

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13  Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB verzichtet.