Sitzung: 20.11.2019 StR/II 003/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1337/19
Beschluss
01
Der rechtskräftige Bebauungsplan
ANV423 "Entwicklungsmaßnahme Nordhäuser Straße Wohnquartier Nord"
soll geändert werden.
Mit der 1. Änderung des
Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Änderung
des Mischgebietes MI4 in eine Gemeinbedarfsfläche – Schule und ein
eingeschränktes Gewerbegebiet
-
Regelung
von Art und Maß der baulichen Nutzung
-
Untersuchung
und Sicherung möglicher betroffener Umweltbelange, z.B. Lärm- und Artenschutz
-
Sicherung
der bestehenden Nutzungen und Regelung der Einzelhandelsnutzung
02
Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
Abs.4 BauGB aufgestellt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB verzichtet.