Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) wird der einfache Bebauungsplan ILV696 „Regelung der Vergnügungsstätten Magdeburger Allee“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage2) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 22.07.2019, als Satzung beschlossen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1a und 1b beigefügt.)