Sitzung: 20.11.2019 StR/II 003/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2011/19
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im
Zuge der Vorbereitungen zur Bundesgartenschau 2021, gemeinsam mit der BUGA GmbH die Initiierung
einer Image- und Mitmachkampagne unter dem Titel „Du und deine BUGA“ zu prüfen.
Dabei ist die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der BUGA 2021 planerisch so zu
zentrieren und offensiv zu gestalten, dass ein einheitliches positives Image
der BUGA, sowohl bei den Erfurtern, als auch nach außen entsteht. Dabei sind
u.a. folgende Punkte zu berücksichtigen:
-
Ausweisung
von geeigneten Flächen zur temporären kulturellen Nutzung, außerhalb der
kostenpflichtigen Ausstellungsflächen im egapark und auf dem Petersberg.
Insbesondere die Geraue mit dem Nordpark und den verbindenden Landschaftspark
sollen hierbei beworben und zugänglich gemacht werden,
-
Initiierung
eines Mitmachangebotes während der Bundesgartenschau im Stadtgebiet. Dabei
richtet sich das Angebot "Du und deine BUGA" an Einzelpersonen,
Vereine, Initiative und Verbände, Händler und Unternehmen, welche die BUGA 2021
mit eigenen Inhalten außerhalb der eintrittspflichtigen Flächen ermöglicht und
sichtbar macht.
02
Der Oberbürgermeister wird weiterhin damit
beauftragt, einen mittel- und langfristigen Erhaltungsplan sowie ein
Nachnutzungskonzept für die Flächen der Bundesgartenschau 2021 vorzulegen.
Hierbei sind vor allem folgende Aspekte zu berücksichtigen:
-
Ausweisung
von Patenschaftsflächen für Einzelpersonen und Gruppen,
-
Beteiligung
von Vereinen, Initiativen und Verbänden an den Nachnutzungsmöglichkeiten für
die neu entstandenen Parklandschaften. Dies ggf. auch durch öffentliche Ausschreibung.
03
Der
BUGA-Ausschuss ist ab dem ersten Quartal 2020 regelmäßig monatlich über den
Prozess, zum Umsetzungsstand der Image- und Mitmachkampagne sowie der
Öffentlichkeitsarbeit zur BUGA zu informieren.
04
Der
BUGA-Ausschuss erarbeitet einen Maßnahmenkatalog zur Image- und
Mitmachkampagne. Hierzu sind u.a. folgende Einzelvorschläge zu prüfen und ggf.
zu berücksichtigen:
a)
Grüne und Blumenreiche Innenstadt – Die Händler
der Innenstadt sollen während der BUGA einen Streifen von 50cm vor der
Ladenfront für Kübel und Bepflanzung nutzen dürfen, ohne dass es zu
ordnungsrechtlichen Einschränkungen oder Maßnahmen kommt. Entsprechende
Ausnahmen von den satzungsrechtlichen Bestimmungen müssen für die Zeit geprüft
und unbürokratisch genehmigt werden. Ebenso sind geeignete Straßen zu prüfen
und Anreize für eine entsprechende BUGA-adäquate Gestaltung zu schaffen.
Gleichzeitig werden verschiedene Plätze (z.B. der Anger) durch die Stadt floral
aufgewertet.
b)
Ermöglichen der individuellen Begrünung und
Bepflanzung von Baumscheiben und brachen Flächen durch Anwohner. Hierzu werden
BUGA-Saatmischung bereitgestellt, die Gleichzeitig als Werbemittel im Rahmen
der BUGA-Kampagne genutzt werden.
c)
Einbindung von Gewerbetreibenden im Bereich
Blumen- und Pflanzenzucht sowie Floristen, ggf. auch als Sponsoren
d)
Bürgerbaumpflanzaktionen und die Bereitstellung
entsprechender Flächen
e)
Einrichten einer Stabsstelle der
BUGA-Öffentlichkeitsarbeit unter Teilnahme der Stadtverwaltung, der BUGA-GmbH,
der ega GmbH, der Stadtwerke Erfurt GmbH, der Tourismus und Marketing GmbH, der
Vereine, die sich mit der BUGA und dem Tourismus in Erfurt befassen, sowie
Unterstützern und begleitenden Erfurter Unternehmen und Sponsoren
f)
Benennung eines Maskottchens
g)
Offensive Image-Kampagne, z.B. " Du und
deine BUGA "