Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Vorbereitungen zur Bundesgartenschau 2021,  gemeinsam mit der BUGA GmbH die Initiierung einer Image- und Mitmachkampagne unter dem Titel „Du und deine BUGA“ zu prüfen. Dabei ist die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der BUGA 2021 planerisch so zu zentrieren und offensiv zu gestalten, dass ein einheitliches positives Image der BUGA, sowohl bei den Erfurtern, als auch nach außen entsteht. Dabei sind u.a. folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

-        Ausweisung von geeigneten Flächen zur temporären kulturellen Nutzung, außerhalb der kostenpflichtigen Ausstellungsflächen im egapark und auf dem Petersberg. Insbesondere die Geraue mit dem Nordpark und den verbindenden Landschaftspark sollen hierbei beworben und zugänglich gemacht werden,

-        Initiierung eines Mitmachangebotes während der Bundesgartenschau im Stadtgebiet. Dabei richtet sich das Angebot "Du und deine BUGA" an Einzelpersonen, Vereine, Initiative und Verbände, Händler und Unternehmen, welche die BUGA 2021 mit eigenen Inhalten außerhalb der eintrittspflichtigen Flächen ermöglicht und sichtbar macht.

 

02

Der Oberbürgermeister wird weiterhin damit beauftragt, einen mittel- und langfristigen Erhaltungsplan sowie ein Nachnutzungskonzept für die Flächen der Bundesgartenschau 2021 vorzulegen. Hierbei sind vor allem folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

-        Ausweisung von Patenschaftsflächen für Einzelpersonen und Gruppen,

-        Beteiligung von Vereinen, Initiativen und Verbänden an den Nachnutzungsmöglichkeiten für die neu entstandenen Parklandschaften. Dies ggf. auch durch öffentliche Ausschreibung.

 

03

Der BUGA-Ausschuss ist ab dem ersten Quartal 2020 regelmäßig monatlich über den Prozess, zum Umsetzungsstand der Image- und Mitmachkampagne sowie der Öffentlichkeitsarbeit zur BUGA zu informieren.

 

04

Der BUGA-Ausschuss erarbeitet einen Maßnahmenkatalog zur Image- und Mitmachkampagne. Hierzu sind u.a. folgende Einzelvorschläge zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen:

 

a)    Grüne und Blumenreiche Innenstadt – Die Händler der Innenstadt sollen während der BUGA einen Streifen von 50cm vor der Ladenfront für Kübel und Bepflanzung nutzen dürfen, ohne dass es zu ordnungsrechtlichen Einschränkungen oder Maßnahmen kommt. Entsprechende Ausnahmen von den satzungsrechtlichen Bestimmungen müssen für die Zeit geprüft und unbürokratisch genehmigt werden. Ebenso sind geeignete Straßen zu prüfen und Anreize für eine entsprechende BUGA-adäquate Gestaltung zu schaffen. Gleichzeitig werden verschiedene Plätze (z.B. der Anger) durch die Stadt floral aufgewertet.

b)   Ermöglichen der individuellen Begrünung und Bepflanzung von Baumscheiben und brachen Flächen durch Anwohner. Hierzu werden BUGA-Saatmischung bereitgestellt, die Gleichzeitig als Werbemittel im Rahmen der BUGA-Kampagne genutzt werden.

c)    Einbindung von Gewerbetreibenden im Bereich Blumen- und Pflanzenzucht sowie Floristen, ggf. auch als Sponsoren

d)   Bürgerbaumpflanzaktionen und die Bereitstellung entsprechender Flächen

e)    Einrichten einer Stabsstelle der BUGA-Öffentlichkeitsarbeit unter Teilnahme der Stadtverwaltung, der BUGA-GmbH, der ega GmbH, der Stadtwerke Erfurt GmbH, der Tourismus und Marketing GmbH, der Vereine, die sich mit der BUGA und dem Tourismus in Erfurt befassen, sowie Unterstützern und begleitenden Erfurter Unternehmen und Sponsoren

f)     Benennung eines Maskottchens

g)   Offensive Image-Kampagne, z.B. " Du und deine BUGA "