Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können zum Kauf von Bastelmaterial für den Weihnachtsmarkt in der  Kindereinrichtung Riethspatzen  eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.