Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 a) und b) in Verbindung mit § 19 b) der Ortsteilverfassung werden der Ortsteilbürgermeisterin finanzielle Mittel in Höhe von 900,00 EUR zur Vorbereitung und Durchführung des Jubiläums "30 Jahre Mauerfall", u.a. für Blumenschmuck und Gebühren  zur Verfügung gestellt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.