Sitzung: 30.10.2019 OR STO/008/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2254/19
Beschluss:
Entsprechend § 18 a) und b) in
Verbindung mit § 19 b) der Ortsteilverfassung werden der Ortsteilbürgermeisterin
finanzielle Mittel in Höhe von 900,00 EUR zur Vorbereitung und Durchführung des
Jubiläums "30 Jahre Mauerfall", u.a. für Blumenschmuck und
Gebühren zur Verfügung gestellt. Die
ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf
Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Der Einsatz der Mittel für Speisen und
Getränke ist gestattet. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte
Ausgaben anerkannt.