Sitzung: 28.10.2019 OR MOR/008.1/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2257/19
Beschluss
Entsprechend § 19(d) i.V.m. §
18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Ortsteilbürgermeister oder
einem von ihm Beauftragten für die
Vorbereitung und Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel
in Höhe von 50,00 EUR zu Verfügung gestellt.
Der Einsatz der Mittel für Speisen, Getränke und Dekorationsmaterial ist gestattet.