Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19(d) i.V.m. § 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 50,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Der Einsatz der Mittel für Speisen, Getränke und Dekorationsmaterial ist gestattet.