Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein der Faschingsverein Schwerborn e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können zur Anschaffung von Vereinsorden eingesetzt werden.