Sitzung: 24.10.2019 OR NIE/008/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2247/19
Beschluss
Entsprechend § 4 (3), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten (Malerarbeiten) im Bürgerhaus Niedernissa sowie zum Kauf von beweglichem Anlagevermögen, finanzielle Mittel in Höhe von 1901,51 EUR bereitgestellt.