Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderkreis Stertzing-Orgel Büßleben e.V. für das bereits stattgefundene Orgelkonzert, 750,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag u.a. für Honorar eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.