Sitzung: 29.10.2019 OR GOT/008/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2114/19
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen sowie Ausstattungsgegenständen (Kauf eines Briefkastens) für das Bürgerhaus, finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR, zur Verfügung gestellt.