Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Orgelkonzertes finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag u.a. für Dekorationsmaterial und Honorar eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.