Sitzung: 29.10.2019 OR GOT/008/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2063/19
Beschluss:
Entsprechend
§ 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein
der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung
des Orgelkonzertes finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag u.a. für Dekorationsmaterial
und Honorar eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.