Sitzung: 23.10.2019 OR BEP/008/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2099/19
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Beamer) für die Ortsteilverwaltung finanzielle Mittel i.H.v. 540,00 EUR zur Verfügung gestellt.