Sitzung: 21.10.2019 OR SCH/008/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2015/19
Beschluss
Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Erwerb von Beamern, Deckenhalterung), finanzielle Mittel i.H.v. 1982,00 EUR, zur Verfügung gestellt.             Â