Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i. V. m. § 12, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel i. H. v. 193,62 EUR für die Vorbereitung und Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen auf Grünanlagen (hier: Baumbewässerung) bereitgestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.