Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (d) der Anlage 5 der Hauptsatzung, der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister für die Vorbereitung und Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von  500,00 EUR zu Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel werden u.a. benötigt für Dekoration, Gagen der Künstler, Kaffee, Glühwein, Gebäck, Süßigkeiten, kalte Getränke, Nüsse, Obst etc.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.