Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend  §  4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung  Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 3652,22 EUR für den Erwerb und die Montage von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Stotternheim (u.a. für den Erwerb und die Montage von Lamellenanlagen, Plissee) zur Verfügung gestellt.