Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung folgender Förderrichtlinien zum 01.01.2020:

1.1 Projekte, Dienste und Einrichtungen – FRLJHEF-P

1.2 Investive Förderung – FRLJHEF-I[1]

 

2. Die bisherigen Fassung der FRLJHEF-P und FRLJHEF-I treten mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft.

 



[1] Die Förderrichtlinie ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.