Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung finanzielle Mittel in Höhe von 5.000,00 EUR gem. § 8 i.V.m. § 4 Ortsteilverfassung zur Verfügung gestellt.