Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend  §  4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung  Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 2165,80 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Stotternheim (u.a. für den Erwerb von Stühlen) zur Verfügung gestellt.