Sitzung: 25.09.2019 StR/007/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 1117/19
01
Der Geltungsbereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des Bebauungsplanes KER709 "Am
Holzbiel" gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 2681/17 vom 17.10.2018
neu begrenzt (sowie).
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im
Norden:       durch die südlichen
Grenzen der Flurstücke Gemarkung Töttleben, Flur 1 Nr. 88/1, 86/1, 89/1, 455/4
im Osten:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â durch die westlichen Grenzen der
Flurstücke Gemarkung Töttleben, Flur 1 Nr. 102/2, Flur 2 Nr. 170
im Süden:
         durch die nördlichen Grenze
des Flurstücks Gemarkung Töttleben Flur 2 Nr. 181
im
Westen:       durch die östlichen
Grenzen der Flurstücke Gemarkung Töttleben Flur 2 Nr. 600, 598, 596, 595, 455/7
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes KER709 "Am Holzbiel" (Anlage
2) in seiner Fassung vom 13.08.2019 und dessen Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden auf Grund des
§ 13b BauGB nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Auf Grund des § 13b BauGB werden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
beteiligt.
04
Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB i. V. m. 13b
BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes KER709 "Am
Holzbiel"Â im Wege der Berichtigung
angepasst werden.
Hinweis: Die Anlagen sind der Niederschrift als Anlage 9 beigefügt.