Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung  der  Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 50,00 EUR zur Kranzniederlegung am Denkmal für die Gefallenen des I. und II. Weltkrieges anlässlich des Volkstrauertages zur Verfügung gestellt.