Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Schmira e.V. u.a. für die musikalische Umrahmung der Kirmes, Werbungskosten und mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten, 1500,00 EUR zur Verfügung gestellt.