Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem BCC Büßlebener Carnevalsclub e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des Kinder-Sommerfestes finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zur musikalischen Umrahmung, sowie für die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehenden Kosten und Gebühren  verwendet werden.