Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss

 

(Änderungen fett bzw. durchgestrichen)

 

01

 

Es wird ein Unterausschuss zur Umsetzung des Jugendhilfeplanes Hilfe zur Erziehung 2019 - 2023 eingerichtet. Der Unterausschuss besteht aus 12 13 stimmberechtigten und drei beratenden Mitgliedern bei folgender Zusammensetzung:

 

a) sieben stimmberechtigte Mitglieder aus den Reihen der durch den Stadtrat gewählten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschuss nach § 6 Pkt. 2a der Satzung des Jugendamtes,

b) drei vier stimmberechtigte Mitglieder aus den Reihen der durch den Stadtrat gewählten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag des Jugendhilfeausschuss nach § 6 Pkt. 2b der Satzung des Jugendamtes,

c) zwei stimmberechtigte Mitglieder aus der Verwaltung des Jugendamtes,

d) je ein beratendes Mitglied auf Vorschlag der AG „Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung“ , der AG „Stationäre Hilfen zur Erziehung“ und der AG "Beratungsstellen" der Stadt Erfurt (nach § 78 SGB VIII).

 

02

 

Der Unterausschuss hat folgende Aufgaben:

  • Begleitung der Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Jugendhilfeplanes Hilfe zur Erziehung,
  • mindestens zweijährige Berichterstattung über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen, Inobhutnahmen und Gefährdungseinschätzungen,
  • jährliche Ãœberprüfung der Einhaltung des Bedarfsschlüssels von 1 Beratungsfachkraft pro 18.000 Einwohner für die Erziehungsberatungsstellen,
  • Erarbeitung eines Verfahrens zur Fortschreibung des Jugendhilfeplanes Hilfe zur Erziehung.