Sitzung: 22.08.2019 JHA I /001/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1113/19
Beschluss
(Änderungen fett bzw. durchgestrichen)
01
Es wird ein Unterausschuss zur
Umsetzung des Jugendhilfeplanes Hilfe zur Erziehung 2019 - 2023 eingerichtet.
Der Unterausschuss besteht aus 12
13 stimmberechtigten und drei beratenden Mitgliedern bei folgender
Zusammensetzung:
a) sieben stimmberechtigte Mitglieder aus den Reihen der durch den Stadtrat gewählten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschuss nach § 6 Pkt. 2a der Satzung des Jugendamtes,
b) drei vier stimmberechtigte Mitglieder aus den Reihen der durch den Stadtrat gewählten Mitglieder bzw.
stellvertretenden Mitglieder auf
Vorschlag des Jugendhilfeausschuss nach § 6 Pkt. 2b der Satzung des
Jugendamtes,
c) zwei stimmberechtigte Mitglieder aus der Verwaltung des Jugendamtes,
d) je ein beratendes Mitglied auf Vorschlag der AG „Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung“ , der AG „Stationäre Hilfen zur Erziehung“ und der AG "Beratungsstellen" der Stadt Erfurt (nach § 78 SGB VIII).
02
Der Unterausschuss hat folgende Aufgaben:
- Begleitung der Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Jugendhilfeplanes Hilfe zur Erziehung,
- mindestens zweijährige Berichterstattung über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen, Inobhutnahmen und Gefährdungseinschätzungen,
- jährliche Überprüfung der Einhaltung des Bedarfsschlüssels von 1 Beratungsfachkraft pro 18.000 Einwohner für die Erziehungsberatungsstellen,
- Erarbeitung eines Verfahrens zur Fortschreibung des Jugendhilfeplanes Hilfe zur Erziehung.