Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i. V. m. § 8 Abs. 1 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung), werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für die Anschaffung nachfolgender Ausstattungsgegenstände in der Ortsteilverwaltung 1032,00 EUR zur Verfügung gestellt:

• 1 x Beamer inkl. Aufhängung und Installation

• 1 x Regenschirmständer