Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

Der Hauptausschuss (Finanzen) beschließt die über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO gemäß Anlage 1[1].

 



[1] redaktionelle Anmerkung

Die Anlage 1 liegt der Niederschrift bei.