Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: keine, Enthaltungen: keine

1. Die Tiefthaler Kirmesgesellschaft e.V. erhält gemäß §17 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) 2.000,00 EUR zur Ausrichtung der traditionellen Kirmesveranstaltung. 2. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.