Beschluss

Titel des Beschlusses:

1. Über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2019

 

01

Die über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO gemäß Anlage A für das Jahr 2019 wird beschlossen.

 

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Vereinbarung mit den Fraktionen abzuschließen, welche als Personalkostenzuschuss die Änderungen gemäß der 1. über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellung (Beschlusspunkt 01) gemäß Anlage A berücksichtigt.

 

03

Der Sockelbetrag beträgt pro Fraktion 62.000 EUR; die Pauschale je Fraktionsmitglied beträgt 10.900 EUR. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die fehlenden Haushaltsmittel eigenständig zu finden.

 

Anlagenverzeichnis

Anlage A - 1. über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO - redaktionelle Anmerkung: Liegt der Niederschrift als Anlage bei.