Beschluss
Titel des
Beschlusses:
1. Über-/außerplanmäßige
Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2019
01
Die über-/außerplanmäßige
Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO gemäß
Anlage A für das Jahr 2019 wird beschlossen.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine
Vereinbarung mit den Fraktionen abzuschließen, welche als
Personalkostenzuschuss die Änderungen gemäß der 1. über-/außerplanmäßigen
Mittelbereitstellung (Beschlusspunkt 01) gemäß Anlage A berücksichtigt.
03
Der Sockelbetrag
beträgt pro Fraktion 62.000 EUR; die Pauschale je Fraktionsmitglied beträgt 10.900 EUR. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die fehlenden Haushaltsmittel eigenständig
zu finden.
Anlagenverzeichnis
Anlage A - 1.
über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO - redaktionelle Anmerkung: Liegt der
Niederschrift als Anlage bei.