Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und
Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der
Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die
Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1 b der
Ortsteilverfassung verwendet.
Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 -
Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2
Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung
von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen
und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.