Beschluss:
Entsprechend
§ 4 i.V.m. § 6, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Erfurter
Sportbetrieb zur Ausstattung der Sportanlage im Ortsteil und zur Verbesserung
des Wettkampfbetriebes in Ermstedt finanzielle Mittel in Höhe 1.500,00 Euro für
die Anschaffung eines beweglichen Fußballtores zur Verfügung gestellt.
Bereits
getätigte Ausgaben werden anerkannt.