Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgender Tagesordnungspunkt soll als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – StraßenbeleuchtungÂ
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 4.1 – Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – erweitert