Sitzung: 12.06.2019 StR/005/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0937/19
Beschluss:
Die in der Anlage 1 aufgeführten
Stadtratsmitglieder aus den einzelnen Fraktionen sind akteneinsichtsberechtigt
für die jeweiligen Dezernate (Wahlperiode 2019 - 2024) gemäß § 17 Abs. 2 der
Geschäftsordnung des Stadtrates.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.)