Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten Stadtratsmitglieder aus den einzelnen Fraktionen sind akteneinsichtsberechtigt für die jeweiligen Dezernate (Wahlperiode 2019 - 2024) gemäß § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.)