Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend §17 Abs. 2a Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2019, dem Golf Club Erfurt e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für die Vorbereitung / Durchführung von Veranstaltungen  (u.a. Vereinsveranstaltung der ortsansässigen Vereine, Musik, Gebühren, usw.) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit eingesetzt werden.