Sitzung: 13.05.2019 OR TTS/004/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0956/19
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b) Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel i.H.v. 3.000,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bürgerhaus Töttelstädt zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel sollen zum Einbau einer Eingangstür (Fluchttür) für die derzeit vorhandene Balkontür eingesetzt werden.