Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b) Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel i.H.v. 3.000,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bürgerhaus Töttelstädt zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel sollen zum Einbau einer Eingangstür (Fluchttür) für die derzeit vorhandene Balkontür eingesetzt werden.