Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein der Freunde und Förderer des kath. Kindergartens St. Nikolaus – vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes – finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Unterstützung wird für das Zuckertütenfest für die Schulanfänger. für kleine Geschenke, wie z. Bsp. Stifte, Bücher, Spiele, Glücksbringer, wie z. Bsp. Anhänger mit Schutzengel und Naschereien zur Verfügung gestellt.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.