Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)    Entsprechend § 17 (2) a) in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. für die Durchführung und Gestaltung des traditionellen Dorf- und Schützenfestes – vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes – finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2)    Diese finanzielle Unterstützung wird u. a. für Gebühren und Genehmigungen, musikalische Unterhaltung, Hüpfburg sowie Mobiltoiletten verwendet.

3)    Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.