Sitzung: 13.05.2019 OR TTS/004/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0866/19
Beschluss:
Gemäß § 16 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister für die Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Kirmesveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Kirmesgesellschaft Töttelstädt vorbehaltlich der Bestätigung des Haushalts finanzielle Mittel (u.a. für Miete, Kapelle) i.H.v. 1.370,00 EUR zur Verfügung gestellt.