Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem Töttelstädter Karneval Club e.V. zur Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltungen (u.a. für Stoffe, Kostüme, Dekoration und Gebühren) auch für bereits getätigte Auslagen (Rechnungslegung vor Beschlussfassung) vorbehaltlich der Bestätigung des Haushalts, finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.