Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem SV Töttelstädt 1990 e.V. zur Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltungen (u.a. Sportfest), auch für bereits getätigte Auslagen (Rechnungslegung vor Beschlussfassung) vorbehaltlich der Bestätigung des Haushalts, finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.