Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 4, Enthaltungen: 10, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Aktionsplan „Leben und Sauberkeit im öffentlichen Raum“ zu erstellen und die hierfür entstehenden Kosten zu schätzen. Dabei sind u.a. folgende Punkte zu berücksichtigen (oder aufzunehmen):

 

(a)  Die Erhöhung der Entsorgungskapazitäten in und um die städtischen Grünanlagen und die Anpassung von Leerungsintervallen hinsichtlich einer häufigeren Entleerung von öffentlichen Mülleimern (insb. in städtischen Parkanlagen auch an „Sommerwochenenden“).

(b)  Die Errichtung und Pflege öffentlicher Grillplätzen sowie Lagerfeuerstellen mit entsprechenden Entsorgungsmöglichkeiten für Müll.

(c)  Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung regelmäßiger Kampagnen zum Thema „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ unter Einbeziehung der Stadtverwaltung, SWE Stadtwirtschaft, der Wohnungsgenossenschaften, der städtischen Gesellschaften.

(d)  Einbindung von Einwohnern und Unternehmen, um im Rahmen bürgerschaftlichen und unternehmerischen Engagements zur Reinhaltung des öffentlichen Raumes beizutragen. Hierbei auch über § 3 Abs. 4 Stadtordnung hinaus. Es soll gelten: „Wer Einwegverpackungen anbietet, soll auch mithelfen, diese wieder zu beseitigen.“

(e)  Die Koordinierung der in Punkt (c) und (d) beschriebenen Aktivitäten durch ein zentrales Organ der Stadt.

 

02

Das Konzept ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ortsteile bis zum Mai 2019 vorzulegen.