Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Für den Bereich in Marbach an der Schwarzburger Straße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan MAR720 "Östlich Sonneberger Straße und Kyffhäuser Straße / Schwarzburger Straße" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

im Norden:   Nördliche Flurstücksgrenze des Flurstück 432/20 Gemarkung Marbach Flur 3  sowie nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 85/5 Gemarkung Marbach Flur 3 (Teilfläche einer Wegefläche)

im Osten:      Nordöstliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 92/6 Gemarkung Marbach Flur 3 (Schwarzburger Straße)

im Süden:     Südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 66/1 Gemarkung Marbach Flur 3 in nordöstlicher Verlängerung auf die nordöstliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 92/6 Gemarkung Marbach Flur 3

                        Südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 66/1 Gemarkung Marbach Flur 3 in südöstlicher Verlängerung zur Flurstücksgrenze der Flurstücke 308 und 309 der Gemarkung Marbach Flur 3 an der westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 81/28

im Westen:   Westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 81/28 Gemarkung Marbach Flur 3 (Bahndamm)

 

Mit dem Bebauungsplan MAR720 werden u.a. folgende Planungsziele angestrebt:

-    Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für den Neubau einer Kindertagesstätte

-    Arrondierung der Wohnbebauung

-    Prüfung und Umsetzung notwendiger verkehrs- und erschließungsplanerischer Optimierungsmaßnahmen

-    Festsetzung von Natur- und Umweltschutzmaßnahmen

 

02

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes MAR420 "Östlich Sonneberger Straße und Kyffhäuser Straße / Schwarzburger Straße"  wird gemäß § 46 Abs. 1 BauGB eine Umlegung angeordnet.