Sitzung: 22.05.2019 StR/004/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0477/19
Beschluss:
01
Für den Bereich in Marbach an der
Schwarzburger Straße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
Bebauungsplan MAR720 "Östlich Sonneberger Straße und Kyffhäuser Straße /
Schwarzburger Straße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden:  Nördliche
Flurstücksgrenze des Flurstück 432/20 Gemarkung Marbach Flur 3 sowie nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks
85/5 Gemarkung Marbach Flur 3 (Teilfläche einer Wegefläche)
im Osten:     Nordöstliche
Flurstücksgrenze des Flurstücks 92/6 Gemarkung Marbach Flur 3 (Schwarzburger
Straße)
im Süden:    Südliche
Flurstücksgrenze des Flurstücks 66/1 Gemarkung Marbach Flur 3 in nordöstlicher
Verlängerung auf die nordöstliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 92/6
Gemarkung Marbach Flur 3
                       Südliche
Flurstücksgrenze des Flurstücks 66/1 Gemarkung Marbach Flur 3 in südöstlicher
Verlängerung zur Flurstücksgrenze der Flurstücke 308 und 309 der Gemarkung
Marbach Flur 3 an der westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 81/28
im Westen: Â Westliche
Flurstücksgrenze des Flurstücks 81/28 Gemarkung Marbach Flur 3 (Bahndamm)
Mit dem Bebauungsplan MAR720 werden u.a.
folgende Planungsziele angestrebt:
-   Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für den
Neubau einer Kindertagesstätte
-Â Â Â Arrondierung der Wohnbebauung
-   Prüfung und Umsetzung notwendiger verkehrs-
und erschließungsplanerischer Optimierungsmaßnahmen
-Â Â Â Festsetzung von Natur- und
Umweltschutzmaßnahmen
02
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MAR420 "Östlich Sonneberger Straße und Kyffhäuser Straße / Schwarzburger
Straße" wird gemäß § 46 Abs. 1
BauGB eine Umlegung angeordnet.