Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Entsprechend § 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Chorkonzertes 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag u.a. für Dekorationsmaterial, Blumen und Präsente eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.