Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Dem Ortsteilbürgermeister werden für die Vorbereitung und Durchführung des Maifeuers finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR (hier: Speisen und Getränke, Gebühren,etc.) entsprechend § 16 i. V. m. § 18 b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits Verauslagte Mittel werden anerkannt.