Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Der Feuerwehrförderverein Erfurt- Mittelhausen e.V. erhält gem. §17 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR, zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Kochutensilien für Veranstaltungen in Mittelhausen und bei Einsätzen als Verpflegungseinheit bei Großeinsätzen).